Neues Förderprogramm für gewerbliche Ladeinfrastruktur: Chancen für die Elektromobilität

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die Förderung für gewerblich genutzte Ladeinfrastrukturen neu aufgelegt. Mit insgesamt 150 Millionen Euro unterstützt das Programm Unternehmen beim Ausbau von Schnellladepunkten für Elektroautos und Elektro-Lkw. Die Förderung startet am 3. Juni 2024 und richtet sich an verschiedene Branchen, darunter Transport, Logistik, Handwerk, Carsharing und Pflegedienste.

Vorteile und Förderquoten:

Gewerblich genutzte Fahrzeuge haben eine hohe Laufleistung und spielen daher eine zentrale Rolle bei der Elektrifizierung des Verkehrs. Das Förderprogramm bietet kleinen und mittleren Unternehmen eine Förderquote von bis zu 40 Prozent und Großunternehmen bis zu 20 Prozent der Investitionskosten. Je nach Ladeleistung beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt bis zu 30.000 Euro.

Antragsverfahren und Bedingungen:

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Förderfähig sind Ausgaben für Schnellladeinfrastruktur, Netzanschluss und Installation. Anträge können ab dem 3. Juni 2024 über den Projektträger Jülich gestellt werden. Jeder Antragsteller darf einen Antrag einreichen, wobei der maximale Gesamtförderbetrag pro verbundenes Unternehmen 30 Millionen Euro beträgt.

Nachhaltigkeit im Fokus:

Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben. Zudem muss der benötigte Strom aus erneuerbaren Energien stammen.

Fazit:

Das neue Förderprogramm des BMDV bietet eine großartige Gelegenheit für Unternehmen, in die Ladeinfrastruktur zu investieren und gleichzeitig von staatlichen Zuschüssen zu profitieren. Dies fördert nicht nur die Elektromobilität, sondern unterstützt auch die Erreichung der Klimaschutzziele.

Weitere Informationen und Antragsdetails finden Sie auf der Webseite des BMDV

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4 Schritte zur Ladeinfrastruktur